Erfassung der Arbeitszeit
Arbeitszeiten, aber auch Pausen, sollte stets protokolliert werden
Das Erfassen der Arbeitszeit ist wichtig als Kontrollfunktion. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben durch die Aufzeichnung der geleisteten Arbeitsstunden eine Dokumentation, die auch für den Fall von Rechtsstreitigkeiten sehr wichtig sind. Für viele Arbeitgeber ist eine Kontrolle wichtig, um die Einhaltung der Arbeitszeiten durch den Mitarbeiter überprüfen zu können. Leider wird in vielen Betrieben die Arbeitszeiterfassung immer noch stark vernachlässigt oder eine geringfügige Rolle zugeordnet.
Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeiterfassung
Dabei ist der AG sowie der AN stark daran interessiert, dass es ein Arbeitsstunden-Protokoll gibt. Geleistete oder nicht gemachte Pausen, Überzeiten bzw. Überstunden und weitere zeitbezogene Faktoren bei der Arbeit sollten sich im Streitfall auf ein Beweismittel stützen können. Die Erfassung der Arbeitszeiten sind somit vorallem für Forderungen des Arbeitnehmers wichtig. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass es auch keine Überschreitung der Wochenarbeitszeit (wöchentliche Höchstarbeitszeit) gibt. Pausen sind zudem dem Gesetzt entsprechend einzuhalten (z.B. die Mindestzeit bei Mittagspausen) oder zwingend einzuhaltende Ruhepausen z.B. bei Chauffeuren. Wichtig ist jedoch, dass je nach Anstellungsvertrag andere Regeln für Überstunden gelten können. Im Arbeitsgesetz sind einige wichtige Punkte aufgeführt.
Neue Verordnungen seit Januar 2016
Ab dem 1. Januar 2016 wurden mit den Artikeln 73a und 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz neue Bestimmungen zur systematischen Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt. Lesen Sie hier dazu mehr auf der Website des SECO.